WINTERPREISE 2022/23
PREISE GÜLTIG VON 01.10.2022 - 07.05.2023
Der SKI plus CITY Pass Stubai Innsbruck ist gültig für die Anlagen der Bergbahnen Stubaier Gletscher, Axamer Lizum, Skizentrum Schlick 2000, Skiregion Kühtai, Hochoetz, Muttereralm, Bergeralm, Innsbrucker Nordkettenbahnen, Serlesbahnen, Elferbahnen, Patscherkofelbahn, Oberperfuss - Rangger Köpfl und Glungezer sowie 22 Erlebnisangebote in und um Innsbruck, Skibuslinien und Sightseer Innsbruck sowie für das Freizeitzentrum Neustift, das Sauna- und Badeparadies StuBay (Nutzung des Hallenbades einmalig für die Dauer von maximal 4 Stunden) und das Hallenbad Axams (einmalig für die Dauer von maximal 4 Stunden).
Vorverkaufsstellen:
an den Kassen der 13 teilnehmenden Bergbahnen (ausgenommen: Innsbrucker Nordkettenbahnen), Tourismus Information Innsbruck / Burggraben und teilnehmende Vertriebspartner (wie Hotels)
Preise in Euro mit Gästekarte. Keine Pfandkarte. Der SKI plus CITY Pass gilt für aufeinanderfolgende Tage.
- Kinder ab JG 2015: frei in Begleitung eines zahlenden Elternteils in der gleichen Kartenkategorie
"Kind frei"-Karte wird ausgegeben - Kinder JG 2008 bis 2014: ca. 50% Ermäßigung auf Erwachsenentarif
- Jugend JG 2004 bis 2007: ca. 30% Ermäßigung auf Erwachsenentarif
- Senioren JG 1944 bis 1957: ca. 15% Ermäßigung auf Erwachsenentarif
- Senioren ab JG 1943: Jg. 1943 und älter – ca. 50% auf Erwachsenentarif
- Menschen mit Behinderung: ab 60 % Invalidität gilt
Erwachsene = Jugendtarif
Jugend = Kindertarif,
Kinder = Kind frei
keine Ermäßigung für Begleitpersonen. - Gruppen: je 20 zahlende Gäste eine Freikarte für die am meisten gekaufte Personenkategorie
WICHTIGE INFORMATIONEN ZU IHREM SKI PLUS CITY PASS
- Der Pass ist auf Verlangen dem Seilbahnpersonal vorzuweisen bzw. auszuhändigen.
- Bei einer Kontrolle muss zu einem ermäßigten Pass der entsprechende Ausweis vorgezeigt werden.
- Der Pass ist nicht übertragbar.
- Verlorene Pässe werden gegen Vorlage eines Verkaufsbelegs und gegen eine Bearbeitungsgebühr ersetzt.
- Kein Ersatz für vergessene Pässe.
- Es gelten die AGB sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen laut Aushang des jeweiligen Leistungsträgers.
- Berührungsloses Einchecken mit Einwegtickets, keine Pfandkarten.
- Alle Preise inkl. Umsatzsteuer. Tarifänderungen behalten wir uns vor!
Die einzelnen Leistungen, zu denen dieser Pass berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der den Pass verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
PASS-RÜCKVERGÜTUNG
Bei einem Sportunfall muss der Pass unverzüglich an einer unserer Kassen hinterlegt werden. Das ärztliche Attest eines ortsansässigen Arztes kann bis zum nächsten Tag beigebracht werden. Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Passes. Rückvergütet wird ausschließlich der Pass der verletzten Person. Bei Krankheit keine Rückvergütung. Die Beförderungsbedingungen von Seilbahnen sehen nicht vor, dass Pässe rückvergütet oder verlängert werden, wenn die Seilbahnen witterungsbedingt durch höhere Gewalt (Sturm oder Lawinengefahr) nicht in Betrieb genommen werden können.
KONTROLLEN NACH DEM DREHKREUZ/ BEIM LIFTEINSTIEG
Sie befinden sich hier in der Kontrollzone. Es gelten unsere Beförderungsbedingungen. Pässe sind auf Verlangen dem Seilbahnpersonal bzw. Kontrollorganen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung der Dateneinsicht kann der Datenträger gesperrt und der Zutritt verweigert werden. Werden Gäste in der Kontrollzone ohne oder mit einem ungültigen Pass angetroffen, wird Schadenersatz berechnet. Missbräuchlich verwendete Pässe werden ersatzlos eingezogen. „Schwarzfahrern“ droht zusätzlich zum Nachkauf der Tageskarte des jeweiligen Leistungsträgers ein Aufwandszuschlag von € 40,00.
AUSWEISPFLICHT
Das Alter bei Kindern, Jugendlichen, Senioren und Senioren 80+ zum Erhalt eines ermäßigten Passes ist sowohl beim Kartenkauf als auch bei den Zutritten mit einem entsprechenden Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Ausweis weder Freikarten noch Ermäßigungen gewährt werden können.